Tipps
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Kanzlei für Patientenrecht   §§

            

Patienten - Rechtsanwalt Olaf Schmitz

Tipps

Zur Klärung, ob und inwieweit ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler vorliegt, ist eine  frühzeitige Beweissicherung notwendig

  • In machen Fällen ist es taktisch klüger, einen Arzt seines Vertrauens (der zB. die Nachsorge vornimmt) zu bitten, “unauffällig” die Krankenunterlagen anzufordern. Dann ist es unwahrscheinlich, dass der vermeintliche “Falschbehandler” die Arztunterlagen manipuliert.
     
  • Es empfiehlt sich grundsätzlich nicht, ohne Einschaltung eines Patienten-Rechtsanwaltes eine medizinische Begutachtung einzuleiten. Es sollte zunächst geklärt werden, welche rechtlich relevanten Fragestellungen bei der Begutachtung mit zu überprüfen sind.
     
  • Besonders wichtig ist das von Ihnen unterzeichnete Aufklärungsschreiben. Ich empfehle, sich bereits vor der Behandlung eine Kopie oder eine Durchschrift geben zu lassen oder ein Foto des Schreibens zu fertigen.